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BVerwG, 15.03.1993 - 8 B 20.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.10.1992 - 6 B 89.3052
- VGH Bayern, 22.10.1992 - 6 B 89.3052
- BVerwG, 15.03.1993 - 8 B 20.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
Selbständigkeit einer Erschließungsanlage
Auszug aus BVerwG, 15.03.1993 - 8 B 20.93
Auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts rechtfertigt das Vorbringen der Beschwerde, das Berufungsurteil weiche ab von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1984 (BVerwG 8 C 77.83, BVerwGE 70, 247), schon deshalb nicht die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, weil das angefochtene Urteil danach nicht auf der geltend gemachten Abweichung beruhen kann. - BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 27.82
Sachliche Beitragspflicht - Beitragsfähige Erschließungsanlage - …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1993 - 8 B 20.93
Diese Betrachtungsweise des Berufungsgerichts könnte Bedenken nur dann begegnen und von dem in der Beschwerdebegründung angegebenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1983 (BVerwG 8 C 27.82, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 27 S. 7) allenfalls dann abweichen, wenn angenommen werden müßte, die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten für die - wie hier zu unterstellen ist - Gesamtanlage könnten bereits vor Vornahme der Abschnittsbildung entstanden gewesen sein (§ 133 Abs. 2 Satz 1 BBauG).